Für Unfälle, die einem Versicherten bei der Ausübung
einer allgemein üblichen Sportart zustossen, erbringt die SUVA (Schweizerische
Unfallversicherungsanstalt) grundsätzlich die vollen Versicherungsleistungen. Dazu zählt
in Berücksichtigung der nachfolgenden Ausführungen auch der Tauchsport.
Das Tauchen - vor allem das Freizeittauchen - kann in recht verschiedenen Variationen
ausgeübt werden. Es ist nicht möglich, Vorschriften und Richtlinien aufzustellen, die
für alle Arten in gleicher Weise gültig sind. Die Verhältnisse müssen daher von Fall
zu Fall geprüft werden.
Primäre Voraussetzung für eine Leistungspflicht der Unfallversicherung ist das Vorliegen
eines Unfallereignisses im Sinne des Gesetztes. Eigentliche Taucherkrankheiten (z.B.
Dekompressionsleiden) fallen also nicht in den Bereich der obligatorischen
Unfallversicherung.
Im allgemeinen gilt es folgendes zu beachten:
1.Der Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle gilt weltweit.
2.Voller Versicherungsschutz besteht, wenn sich der Versicherte vor Aufnahme des
Tauchsports über seinen Gesundheitszustand Rechenschaft gibt und das Tiefentauchen
vernüftig betreibt. Die SUVA versteht darunter das Tauchen mit der notwendigen
Ausrüstung in Tiefen, die für den mit Atemgerät ausgerüsteten Menschen nach
wissenschaftlicher Erkenntnis noch als unschädlich bezeichnet werden.
3.Das Tauchen in Tiefen von über 40 Metern gilt als Wagnis. Bei einem Unfall müssten die
Geldleistungen (Taggeld, Renten Integritätsentschädigungen usw.) nach Art. 39 des
Bundesgesetzes über die Unfallversicherung und Art. 50 Abs. 1 der entsprechenden
Verordnung um 50% gekürzt werden. Die Heilkosten sind von der Kürzung nicht betroffen.
Die Kürzung gilt auch für langfristige und erfahrene Taucher sowie für Tauchlehrer.
Brevetierungen und Erfahrungen haben keinen Einfluss.
4.Anders liegen die Verhätnisse bei Rettungsaktionen. Sie sind auch dann voll versichert,
wenn sie an sich als Wagnis zu betrachten wären.
5.Allfällige besondere Risiken müssten bei einer privaten Versicherungsgesellschaft
zusätzlich versichert werden.
[Quelle: Auskunft nach Anfrage an die SUVA Aarau]